Brüssel (energate) – Die EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen alle EU-Mitgliedstaaten außer Tschechien ein, weil sie die Energieeffizienz-Richtlinie aus dem Jahre 2023 noch nicht umgesetzt haben. Die Frist dafür war der 11. Oktober.
Trotz der Fortschritte warnt der Bericht zur Energieunion vor einer bedeutenden Lücke bei der Energieeffizienz. Die aktuellen nationalen Pläne (NECPs) der Mitgliedstaaten reichten nicht aus, um das EU-Energieeinsparung-Ziel bis 2030 zu erreichen. Auch Deutschland tue nicht genug.
Die Energieeffizienz-Richtlinie legt ein verbindliches Ziel zur Senkung des EU-Endenergieverbrauchs um 11,7 Prozent bis 2030 fest. Das bezieht sich auf den im Jahre 2020 für 2030 prognostizierten Endenergieverbrauch in Höhe von 1.128 Mtoe. Deutschland soll 45 Prozent im Vergleich zu 2007 einsparen.
Die Richtlinie verpflichtet die öffentliche Hand, mit gutem Beispiel voranzugehen: Vorgesehen ist eine jährliche Reduzierung des eigenen Endenergieverbrauchs um 1,9 Prozent gegenüber dem Niveau von 2021 und die Sanierung von mindestens 3 Prozent der öffentlichen Gebäude pro Jahr.
Richtlinie für Biokraftstoffe und Biogas
Außerdem bemängelt die EU-Kommission die Nicht-Umsetzung einer delegierten Richtlinie zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie aus dem Jahre 2018 (RED II) durch 15 EU-Mitgliedstaaten: Deutschland, Österreich, Belgien, Tschechien, Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Kroatien, Lettland, Malta, die Niederlande, Portugal und Finnland. In der Richtlinie hatte sie 2024 die Liste der Rohstoffe für die Herstellung von Biokraftstoffen und Biogas für den Verkehrssektor geändert. Nur noch fortschrittliche sollen dafür infrage kommen, weil sie eine bessere Umweltverträglichkeit aufweisen als konventionelle Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futterpflanzen.
Die EU-Kommission hat formelle Aufforderungsschreiben an die betroffenen Länder verschickt. Diese haben nun zwei Monate Zeit zu reagieren. /rl


