Berlin (energate) – Der Bundesrat hat der Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) zugestimmt. Damit wird die Speicherung des Klimagases unter dem Meeresboden erlaubt. Das Gesetz beinhaltet auch eine Klausel, die den Bundesländern die Speicherung an Land durch Landesrecht ermöglicht. Zudem wird mit der Änderung der Bau von CO2-Pipelines möglich. Deren Bau und Betrieb werden ins „überragende öffentliche Interesse“ gestellt. Zuvor hatte schon der Bundestag zugestimmt. Die Länderkammer beriet außerdem über eine Änderung von Artikel 6 des Londoner Protokolls. Damit sollen die Voraussetzungen für den Export von CO2 in andere Staaten geschaffen werden, um es dort im Meeresuntergrund einzulagern. Auch Änderungen am Hohe-See-Einbringungsgesetz (HSEG) standen auf der Agenda. Diese sollen es ermöglichen, CO2 im Meeresuntergrund der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und auf dem Festlandssockel zu speichern.
Die CO2-intensive Industrie begrüßte den Schritt. „Mit dem heutigen Beschluss erhält die Industrie erstmals einen verlässlichen Rechtsrahmen für Carbon Management in Deutschland“, kommentierte Philip Nuyken, Geschäftsführer Politik des Bundesverbandes der Deutschen Kalkindustrie die Einigung. CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) sei für seine Branche „keine Option, sondern Voraussetzung für Klimaneutralität“. Er drängte zugleich darauf, dass Bund und Länder nun den Aufbau der CO2-Infrastruktur vorantrieben und dass Länder ihre Möglichkeiten nutzten, CO2-Speicherung zu erlauben. Auch der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) reagierte erleichtert. Die Einigung ermögliche es, Investitionen in Transformationsprojekte anzustoßen.
EnWG-Novelle und Kritis-Dachgesetz
Die Länderkammer beriet zudem eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die Gesetzesänderungen sollen unter anderem Verbraucher stärker vor Ausfällen bei der Stromlieferung schützen. Auch wird damit Energy Sharing gesetzlich geregelt. Verschiedene Energieverbände und -unternehmen hatten zuvor Änderungen gefordert.
Auch das Kritis-Dachgesetz stand auf der Agenda des Bundesrats. Das Gesetz soll den physischen Schutz von kritischer Infrastruktur gewährleisten. Mit dem Gesetz setzt Deutschland die europäische CER-Richtlinie um. Mehrere Innenminister, darunter Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) und der Innensenator Hamburgs Andy Grote (SPD), gehen die Gesetzespläne indes nicht weit genug. Sie kritisierten, dass Unternehmen erst als kritische Infrastruktur gelten, wenn sie essenziell für die Gesamtversorgung sind und mehr als 500.000 Personen versorgen. Dieser Schwellenwert sei zu hoch angesetzt. Viele kleinere Unternehmen seien auch essenziell für die Versorgung und es sei ein Risiko, dass diese sich nicht an die Verpflichtung halten müssten, Resilienzpläne zu erstellen.
Ländervorstoß zur Drohnenabwehr
Die Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern brachten außerdem einen Antrag ein, in dem sie darum bitten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob Betreiber kritischer Anlagen ermächtigt werden könnten, Drohnen zu detektieren und „technische Abwehrmaßnahmen einzuleiten“.
Die Länderkammer beriet zudem über das NIS-2-Umsetzungsgesetz. Das Gesetz soll die IT-Sicherheit in kritischen Bereichen verbessern. Der Bundestag hatte das Gesetz Mitte November beschlossen. Der Bundesrat behandelte auch das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, den Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten, die Abschaffung der Gasspeicherumlage und Änderungen am Ladesäulenrecht. Zustimmen musste der Bundesrat bei diesen Themen nicht. /kij


