Berlin (energate) – Dass es beim Industriestrompreis noch viele Ungewissheiten gibt, ist in einem Webinar des Energiebeschaffungs-Start-ups Onu Energy deutlich geworden. Doch das Konzept schaffe die Voraussetzungen dafür, bis 2029 für die Netzentgeltreform AgNes bereit zu sein. Zu diesem Schluss kommt zumindest Simon Hillmann, Rechtsanwalt für Energierecht und Webinar-Redner. Schließlich wird es ohne Gegenleistungen kein Geld geben – mindestens 50 Prozent der Beihilfe müssen Unternehmen in modernisierte Anlagen investieren. Die erforderlichen Gegenleistungen seien eine Chance, Unternehmen für die Zeit ab 2029 fit zu machen, sagte Hillmann. „Weil dort die entscheidende Währung Flexibilität sein wird.“
Der Industriestrompreis befindet sich derzeit noch in einer Konzeptphase und Änderungen im Nachhinein sind möglich, betonte Hillmann. Doch der Beihilferahmen der EU, der sogenannte „Clean Industrial Deal State Aid Framework“ (CISAF), schaffe einen guten Überblick. Der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums ist allerdings noch nicht unter den Ressorts abgestimmt und sei deshalb mit Vorsicht zu lesen. „Es gibt sicherlich auch einige Passagen, bei denen die EU-Kommission das ein oder andere Wörtchen mitreden möchte“, sagte Hillmann.
Streitpunkte mit Brüssel abzusehen
In zwei Punkten gehe der Entwurf über den CISAF hinaus. In diesen sei das letzte Wort noch nicht gesprochen, so der Rechtsanwalt. Dass Strombezugskosten aus langfristigen Stromabnahmeverträgen (PPAs) mit Ökostromanlagen als Gegenleistung anerkannt werden könnten, wecke den Eindruck, dass die Bundesregierung eine leichte Erfüllungsoption schaffen möchte. Auch die Anerkennung sonstiger Maßnahmen mit messbarem Beitrag zur Senkung der Kosten des Stromsystems als technologieoffener Ansatz könne zu Problemen mit der EU-Kommission führen. Bei diesen Punkten könnte „die Bundesregierung in Brüssel auf Granit stoßen“.
Regelwerk vermutlich im Laufe 2026
„Das Ganze soll, soweit wir gehört haben, in eine Förderrichtlinie gegossen werden“, sagte Hillmann. Demnach würde der Industriestrompreis nicht durch ein Parlamentsgesetz oder eine Verordnung in Kraft treten. „Es ist damit zu rechnen, dass die wohl erst im Laufe des Jahres 2026 kommt.“ Dies ist möglich, weil das Regelwerk nicht bis 2026 stehen muss – da die Beihilfe für das Jahr 2026 im Jahr 2027 beantragbar sein wird. Bei der förderfähigen Menge wird es auf die tatsächlichen Verbrauchswerte eines Unternehmens ankommen, genauer gesagt auf den Verbrauch im jeweiligen Abrechnungsjahr. Die Beschränkung auf 50 Prozent gelte unter anderem auch deshalb, „damit keine falschen Anreize entstehen“.
Doch der Industriestrompreis sei insgesamt eine strategische Chance, so Onu-Energy-Mitgründer und CPO Ilan Momber: „Wenn man ihn richtig nutzt, ist er ein Katalysator für einen fundamentalen Wandel in der Energiebeschaffung.“ Das Start-up Onu Energy betreibt eine Softwareplattform, die eine Kombination aus Daten, künstlicher Intelligenz und Marktverständnis bietet, um Kunden unter anderem bei der Energiebeschaffung zu unterstützen. Das Start-up verwaltet für deutsche Industrieunternehmen Energie im Wert von mehr als 120 Mio. Euro. /sr


