Bonn (energate) – Die Bundesnetzagentur plant den Höchstwert für die Auktionen für Windenergie auf See um zehn Prozent anzuheben, auf dann 6,82 Cent/kWh. Damit schöpft sie den ihr zu Verfügung stehenden Rahmen nach §19 WindSeeG vollständig aus. Allerdings macht die zuständige Beschlusskammer 6 in einem entsprechenden Konsultationspapier klar, dass auch der neue Wert voraussichtlich zu niedrig sein wird.
Bereits für 2024 in Betrieb gegangene Offshore-Windenergieanlagen lägen die Stromgestehungskosten zwischen 5,5 und 10,3 Cent/kWh, zitiert die Behörde das Fraunhofer Ise. Im Schnitt lägen die Kosten damit bei 7,9 Cent/kWh – und damit rund einen Cent oberhalb des neu vorgeschlagenen Höchstwertes. Zudem habe sich das Zinsniveau seit 2020 erhöht. Weitere Kostensteigerungen seien angesichts der „allgemein bekannten angespannten Lage entlang der Wertschöpfungskette“ zu erwarten. So gingen Markterhebungen der Dänischen Energieagentur von einer Kostensteigerung von bis zu 30 Prozent für Windenergieanlagen auf See aus, die ab 2030 in Betrieb gehen. Das Problem der Bundesnetzagentur: Sie darf den Höchstwert um maximal zehn Prozent nach unten oder oben anpassen.
Warnsignal aus vorangegangen Auktionen
Die jüngsten Ausschreibungen für Windenergie auf See waren in der Branche auf wenig Interesse gestoßen. So gab es für die Auktion der zentral voruntersuchten Flächen im Jahr 2025 erstmals keinen einzigen Bieter. Und auch bei den Ausschreibungen für nicht voruntersuchte Flächen schrumpfte die Anbieterzahl immer weiter. Bei der letzten Auktion gab es nur noch zwei Bieter. Der Zuschlag fiel mit 180 Mio. Euro zudem gering aus, in den Vorgängerauktionen war es noch um Milliardenbeiträge gegangen.
Branche will neues Marktdesign
Die Offshore-Windbranche fordert schon seit Längerem ein neues Marktdesign und einen „New Deal“. In dessen Rahmen sollen nach Forderung der Branche europaweit zwischen 2031 und 2040 mindestens 100.000 MW Offshore-Kapazität auktioniert und grenzüberschreitend koordiniert werden. Als Marktdesign will die Windbranche die schon in einigen Ländern eingeführten Contracts for Differences auch für Deutschland. Dabei gibt es eine Spannbreite, in der die Windkraftbetreiber Erlöse erzielen können. Fallen die Preise darunter, steuert der Staat nach. Liegen die Gewinne oberhalb eines Höchstwertes, werden sie abgeschöpft.
Ein darüber hinaus gehender Vorschlag sieht zudem die Einbeziehung der Industrie im Rahmen so genannter „Tripartite Contracts“ (Dreiparteienverträge) vor. Die Industrie könnte sich dann mithilfe abgesicherter PPAs dekarbonisieren. /sd


