Berlin (energate) – Das zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgas-Minderungsquote sollte ursprünglich am 5. November vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Aber der Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Auch am 12. und 19. November verabschiedete das Kabinett keinen Entwurf. Nach wie vor – so ist in Berlin zu hören – bestehen zwischen dem Umwelt-, Verkehrs-, Finanz- und Wirtschaftsministerium Auffassungsunterschiede.
Dem Finanzministerium geht es dabei vor allem um den Vollzug und die Überwachung der geplanten neuen Regelungen. Einen ersten Referentenentwurf hatte das federführende Umweltministerium schon am 19. Juni vorgelegt. Das Gesetz dient der Umsetzung der Erneuerbaren-Richtlinie RED III in nationales Recht. Zentral ist eine Festlegung der Höhe der THG-Quote im Verkehrssektor, die besonderen Anrechnungsmöglichkeiten für unterschiedliche erneuerbare Kraftstoffe und die Einbeziehung des Flug- und Schiffsverkehrs.
Neuer Entwurf mit höherer Minderungsquote
Seit Anfang November kursiert ein neuer Entwurf des Gesetzes aus dem federführenden Bundesumweltministerium mit Bearbeitungsstand vom 29. Oktober. Gegenüber dem vorhergehenden Referentenentwurf wurden unter anderem die Minderungsquoten ab 2027 erhöht. Statt 15 Prozent schlägt der neue Entwurf eine Quote von 16 Prozent vor. Bis 2040 steigt die Quote auf 59 Prozent. Der Referentenentwurf sah nur einen Anstieg bis auf 53 Prozent vor.
Im Gegenzug sind in der Neufassung Anpassungen der Unterquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biologischen Ursprungs (RFNBO) – vor allem grüner Wasserstoff – vorgesehen. Die Quote soll nur auf vier Prozent bis 2040 steigen, nicht auf zwölf Prozent wie im Ursprungsentwurf. Dafür gilt die Dreifachanrechnung bis 2037 und nicht bis 2034. Die schrittweise Absenkung auf 2,5; 2,0; 1,5 und 1,0 Prozent zieht sich bis 2040 und nicht bis 2038.
Finanzministerium ist für Überwachung zuständig
„Über die endgültige Höhe und Ausgestaltung dieser Unterquote wird noch verhandelt“, sagte eine Quelle zu energate. Der Deutsche Wasserstoff-Verband (DWV) hatte schon nach der Verschiebung am 12. November gefordert, die Zeit für Nachbesserungen zu nutzen, um eine substanzielle Nachfrage für die Verwendung von Wasserstoff im Raffineriesektor anzureizen. Aber auch eine ganze Reihe weiterer Punkte ist zwischen den beteiligten Ressorts weiter strittig. So hat das Bundesfinanzministerium mehreren Quellen zufolge eigene Vorstellungen über die Organisation der Überwachung der neuen Regelungen. Das Finanzministerium ist dafür grundsätzlich zuständig.
Anfang Dezember soll nun das neue Zieldatum für eine Kabinettsentscheidung sein. Eine Umsetzung zu Beginn des Jahres 2026 ist mittlerweile unmöglich, da das Gesetzespaket – es handelt sich um ein Artikelgesetz – noch durch den parlamentarischen Prozess muss. Ein breites Bündnis von Verbänden und Unternehmen aus dem Bereich erneuerbarer Kraftstoffe hat vor einem Monat die Initiative „RED III unbedingt zum 01.01.2026 umsetzen“ gestartet. Eine Möglichkeit wäre, so ein Marktteilnehmer, eine rückwirkende Anwendung. /hl


