Bonn (energate) – Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der Ausschreibungen für Biomasseanlagen und Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden zum Gebotstermin 1. Oktober 2025 veröffentlicht. Erstmals kamen dabei die neuen Regeln des Biomassepakets zur Anwendung, das die Europäische Kommission vorab beihilferechtlich genehmigt hatte.
Bei Biomasse war die Nachfrage entsprechend hoch: Für das ausgeschriebene Volumen von 813 MW gingen 807 Gebote mit insgesamt 940 MW ein. 692 Gebote erhielten einen Zuschlag, davon 33 Neuanlagen mit 63 MW und 659 Bestandsanlagen mit 752 MW. 87 Gebote wurden ausgeschlossen. Die Zuschlagswerte lagen zwischen 11,00 ct/kWh und 19,48 ct/kWh, der Durchschnitt bei 18,11 ct/kWh und damit unterhalb des Höchstwerts für Bestandsanlagen von 19,43 ct/kWh. Die meisten Zuschläge entfielen auf Bayern (276 MW), gefolgt von Niedersachsen (143 MW) und Nordrhein-Westfalen (94 MW).
„Die Überzeichnung der Ausschreibung zeigt, dass die neuen Förderregeln gut angenommen werden“, sagte Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller. Der Bieterkampf in der Auktionsrunde war bereits vorher absehbar. Trotz der kurzfristigen Aufstockung des verfügbaren Volumens von 363 auf 813 MW rechneten Branchenvertreter mit einer 1,2 bis 1,5-fachen Überzeichnung, andere Marktteilnehmer mit noch mehr.
„Starkes Signal für die Versorgungssicherheit“
Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, erklärte, Hunderte Biogasanlagen hätten „in der Ausschreibung einen Zuschlag und damit eine Perspektive für den Weiterbetrieb bekommen“. Das sei ein „starkes Signal für die Versorgungssicherheit“. Biogas liefere „damit über 800 MW gesicherte Leistung für Deutschland – eine wetterunabhängige und jederzeit verfügbare Kapazität, die für die Energiewende unverzichtbar ist“.
Bioenergieverbände weisen jedoch darauf hin, das positive Ergebnis dürfe „nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Anlagen zu teilweise unwirtschaftlichen Geboten gezwungen worden seien“. Die Oktober-Ausschreibung sei für viele Betreiber die letzte Chance auf eine Anschlussförderung gewesen. Gleichzeitig fehlten weiterhin flächendeckende und praktikable Konzepte für kleinere Bestandsanlagen sowie für Projekte, deren Vergütung demnächst auslaufe.
Weil die Genehmigung des Biomassepakets bis kurz vor Gebotstermin noch offen war, musste die Bundesnetzagentur die Bedingungen für die Ausschreibung zunächst noch auf Grundlage der alten EEG-Fassung veröffentlichen. Die Branche schlug im Vorfeld Alarm, dass ohne eine schnelle beihilferechtliche Genehmigung des Gesetzespakets durch die EU-Kommission zahlreichen Biogasanlagen das Aus droht. Das Biomassepaket gilt vorerst nur für die Jahre 2025 und 2026. Danach könnte wieder Ungewissheit in den Markt einkehren.
Solarausschreibung leicht unterzeichnet
Die Ausschreibung für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden war dagegen leicht unterzeichnet. Bei einem Volumen von 283 MW wurden 140 Gebote mit 310 MW eingereicht, wovon 19 Gebote ausgeschlossen wurden. 121 Gebote mit 281 MW erhielten einen Zuschlag. Die Zuschlagswerte lagen zwischen 8,28 ct/kWh und 10,40 ct/kWh, der Durchschnitt bei 9,66 ct/kWh (Vorrunde: 9,22 ct/kWh). Regional gingen die meisten Zuschläge an Bayern (59 MW), Nordrhein-Westfalen (57 MW) und Brandenburg (32 MW).
„Die eingereichte Gebotsmenge bei der Ausschreibung für Aufdach-Solaranlagen hat sich nach rückläufiger Tendenz in den vorherigen Ausschreibungen wieder leicht gesteigert“, erklärte Müller. Zum Gebotstermin 1. Juni 2025 wurden 283 MW ausgeschrieben und 255 MW bezuschlagt. Die nächste Ausschreibungsrunde für Biomasse findet am 1. April 2026, für Solaranlagen am 1. Februar 2026 statt. /mh


